Interner Link: Klick auf das Große Bayerische Staatswappen öffnet die Startseite
Staatsminister Dr. Florian Herrmann

Staatsminister Dr. Florian Herrmann

Ein Kabinettsmitglied im Range eines Staatsministers leitet die Bayerische Staatskanzlei. Neben der Medien-, Film- und Rundfunkpolitik koordiniert der Leiter der Staatskanzlei ressortübergreifend den Bürokratieabbau. Ferner ist er zuständig für die Bundesangelegenheiten des Freistaats Bayern.

Dr. Florian Herrmann war vom 12. November 2018 bis 10. Januar 2021 Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien. Seit 11. Januar 2021 ist er Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien.

Staatsminister Dr. Florian Herrmann

Dr. Florian Herrmann

Porträt: Dr. Florian Herrmann, MdL

Geboren am 7. Dezember 1971 in Kelheim, verheiratet, katholisch

1978 - 1982

Grundschulbesuch in Ihrlerstein und Oberursel

1982 - 1985

Kaiserin-Friedrich-Gymnasium, Bad Homburg v.d.H.

1985 - 1991

Dom-Gymnasium Freising, 1991: Abitur am Dom-Gymnasium, Freising

1991 - 1995

Studium der Rechtswissenschaften in München, Frankfurt/Main und Bonn als Stipendiat der Bischöflichen Studienförderung Cusanuswerk

1996

Prädikatsexamen in München

1996 - 1997

Master of Laws-Programm (LL.M.) an der University of Pennsylvania in Philadelphia, USA

1997 - 1999

Promotion bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Stolleis am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt/Main über ein völkerrechtshistorisches Thema ("Das Standardwerk Franz von Liszt und das Völkerrecht") (Graduiertenförderung des Cusanuswerks)

seit 1998

Mitglied der CSU

1999 - 2001

Rechtsreferendariat in Landshut, Freising und Kelheim, Prädikatsexamen in München (Staatsnote)

1999 - 2003

Geschäftsführer des CSU-Ortsverbandes Freising

2001 - 21. März 2018

Rechtsanwalt

2001 - 2007

Stellvertretender Kreisvorsitzender CSU-Kreisverband Freising; 2002: Landratskandidatur im Landkreis Freising

2003 - 2007

CSU-Ortsvorsitzender in Freising

2003

Gründung einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei

seit 2007

Kreisvorsitzender CSU-Kreisverband Freising

seit 20. Oktober 2008

Mitglied des Landtags

2010 - 2011

Vorsitzender (ab 17. März 2011) Untersuchungsausschuss BayernLB/HGAA

2010 - 2018

Herrmann & Mey Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Freising

2013

Vorsitzender Untersuchungsausschuss Fall Mollath

2013 - 2018

Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport

seit 2013

Präsident der Landesverkehrswacht Bayern e.V.

seit 2013

Bezirksvorsitzender des CSU-Arbeitskreises Polizei und Innere Sicherheit Oberbayern

2014 - 2017

Stellvertretender Vorsitzender Untersuchungsausschuss Modellbau

21. März bis 12. November 2018

Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister für Bundesangelegenheiten

12. November 2018 bis 10. Januar 2021

Leiter Staatskanzlei, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien

seit 11. Januar 2021

Leiter Staatskanzlei, Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien

Stellung und Aufgaben

Ein Kabinettsmitglied im Range eines Staatsministers leitet die Bayerische Staatskanzlei.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL (links), und Staatsminister Dr. Florian Herrmann, MdL (rechts), während einer Kabinettssitzung.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL (links), und Staatsminister Dr. Florian Herrmann, MdL (rechts), während einer Kabinettssitzung.

Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Medien- und Rundfunkpolitik. Die Bayerische Staatsregierung verbessert nachhaltig die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Medien und Rundfunk im Freistaat, stärkt den Medienstandort Bayern, setzt sich für eine vielfältige regionale und lokale Rundfunklandschaft ein und fördert zahlreiche Projekte zur Medienkompetenz.

Seit 8. November 2023 ist die Zuständigkeit für Filmpolitik und Filmförderung hinzugekommen.

Darüber hinaus koordiniert er die ressortübergreifenden Aufgaben des Bürokratieabbaus und setzt neue Impulse, damit Bayern bundesweit Vorreiter bei Deregulierung und Bürokratieabbau bleibt.

Der Leiter der Staatskanzlei ist auch zuständig für den Bereich Bundesangelegenheiten. Insbesondere obliegt ihm die Stimmführung und Vertretung Bayerns im Bundesrat. Neben München hat er seinen Dienstsitz in Berlin bei der Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund.

Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern

Freistaat setzt sich für starke Bundeswehr ein / Staatsregierung bringt „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ auf den Weg / optimale Rahmenbedingungen für Bundeswehr, Soldatinnen und Soldaten sowie Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

Der andauernde Krieg Russlands in der Ukraine und die Drohungen Putins gegen den Westen machen deutlich: Deutschland braucht wieder eine starke Bundeswehr, die fähig ist, unser Land zu verteidigen. Gleichzeitig muss Deutschland seine Verpflichtungen im NATO-Bündnis erfüllen. Um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung wiederherzustellen, sind Änderungen in vielen Bereichen staatlichen Handelns notwendig.

Zuständig für die Umsetzung der sicherheitspolitischen Zeitenwende ist in erster Linie der Bund. Bayern setzt sich beim Bund seit vielen Jahren u.a. mit Initiativen im Bundesrat für eine langfristig verlässliche Finanzierung der Bundeswehr und für Planungssicherheit auch für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ein. Wo die Länder in eigener Zuständigkeit zur Stärkung der Bundeswehr und damit zum Schutz Deutschlands beitragen können, geht Bayern als erstes Bundesland voran. Dazu hat die Staatsregierung heute im ersten Durchgang den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern beschlossen.

Der Gesetzesentwurf enthält Änderungen in zahlreichen Bereichen des Landesrechts, um die Bundeswehr bei der Bewältigung der neuen Hauptaufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung wieder zu stärken. Durch verbesserte Rahmenbedingungen und verringerte bürokratische Aufwände wird Bayern zudem noch attraktiver als Standort für die Bundeswehr und die verbündeten Streitkräfte sowie für die forschungsintensive Sicherheits- und Verteidigungsindustrie:

  • Der Krieg in der Ukraine zeigt, wie wichtig z.B. modernste Flugabwehrsysteme und das Beherrschen disruptiver Technologien für den Schutz unserer Bevölkerung sind. Der Transfer von Know-how und die Ausbildung von Fachkräften durch die Hochschulen sind elementar dafür, dass sich unsere Demokratie gegen Bedrohungen von außen verteidigen kann. Deshalb wollen wir die Forschung zu Zwecken der Landes- und Bündnisverteidigung fördern, z.B. im Bereich KI, Robotik, Drohnen und Cyberwaffen. Dafür ist es essenziell, dass die Hochschulen mit den Einrichtungen der Bundeswehr zusammenarbeiten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb ein Kooperationsgebot für die Hochschulen vor und, wenn es aus Gründen der nationalen Sicherheit erforderlich ist, auch eine Kooperationspflicht. Zugleich wird klarstellt, dass es an Bayerns Hochschulen auch künftig keine Zivilklauseln geben wird, die Forschung zu militärischen Zwecken verbieten. Mit diesen Regelungen werden die Bundeswehr und auch Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – die industrielle Basis unserer Verteidigung und Sicherheit – gestärkt.
  • Die Bundeswehr gehört in die Mitte unserer Gesellschaft und muss auch im schulischen Bereich unter bestimmten Rahmenbedingungen sichtbar sein. Im Bereich der politischen Bildung sollen alle staatlichen Schulen mit den Jugendoffizieren sowie den „Blaulichtorganisationen“ zusammenarbeiten. Zudem sollen sie bei Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung ihre Ausbildungs-, Berufs- und Dienstmöglichkeiten vorstellen dürfen. Denn eine starke Bundeswehr braucht Nachwuchs. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Wiedereinführung der Wehrpflicht, sind Möglichkeiten der Information über Einsatzmöglichkeiten unverzichtbarer Baustein für die Personalgewinnung der Bundeswehr. Zugleich wird mit der Regelung klar unterschieden zwischen dem Zweck des Zugangs zu den Schulen. Eine Vermischung aus politischer Bildung und Anwerbung für den Dienst in der Bundeswehr wird es auch künftig nicht geben.
  • Ein weiterer Schlüsselfaktor für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und auch für künftige Standortentscheidungen ist die militärische Infrastruktur. Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts ist diese Notwendigkeit immer weiter in den Hintergrund des öffentlichen Bewusstseins gerückt. Künftig soll Verteidigung bei der Landesplanung wieder „mitgedacht“ und stärker berücksichtigt werden. Dies ist eine strukturelle Voraussetzung dafür, dass die Bundeswehr die nötigen Einrichtungen für die Landes- und Bündnisverteidigung vorhalten und auch ihre „Drehscheibenfunktion“ im Herzen des europäischen Kontinents für die NATO erfüllen kann.
  • Die militärische Infrastruktur in Deutschland erfordert Milliarden-Investitionen für moderne Kasernen, Depotstrukturen und Verwaltungseinheiten. Es gibt bundesweit einen Investitionsstau, der nur schwer aufzulösen ist. Bayern ist bereits Vorreiter mit Maßnahmen zur Beschleunigung des militärischen Bauens. Der Gesetzentwurf sieht nun zusätzlich den Abbau bürokratischer Hürden für das militärische Bauen vor. Bauvorhaben der Bundeswehr auf Militärgelände werden verfahrensfrei gestellt, und die Bundeswehr von örtlichen Bauvorschriften der Standortgemeinden freigestellt. Diese Entbürokratisierung und Deregulierung ermöglicht Wiederholungsplanungen und fördert serielles Bauen, was Kosten senken und Bauvorhaben beschleunigen wird. Außerdem werden so die Bauaufsichtsbehörden entlastet.
  • Entlastet wird die Bundeswehr auch beim Denkmalschutz. Auf Militärgelände werden die Anforderungen herabgesetzt, damit die Gebäude von den Streitkräften flexibel und entsprechend des militärischen Bedarfs genutzt werden können. Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage für ein kooperatives Zusammenwirken von Militär und Denkmalschutz, in dem die militärische Nutzbarkeit Vorrang erhält.

Das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr ist das erste Gesetz eines deutschen Landes zur Stärkung der Streitkräfte und der Landes- und Bündnisverteidigung. Die Staatsregierung setzt damit in ihrem eigenen Wirkungsbereich die sicherheitspolitische Zeitenwende um und setzt ein klares Signal der Unterstützung an die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.

 

Was macht der Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien?

  • Vereinfachte Darstellung der Bayerischen Staatskanzlei in München

    Leitet die Bayerische Staatskanzlei.

  • Interner Link: Zur Seite Bayern in Berlin

    Vertritt Bayern beim Bund.

  • Verantwortet die Medien- und Rundfunkpolitik.

  • Füller mit kurzer Schreiblinie

    Koordiniert den Bürokratieabbau und setzt neue Impulse.

  • Verantwortet die Filmpolitik und Filmförderung.

Bürokratieabbau und Deregulierung

Bilanz zum Fortschritt des Bürokratieabbaus

Bayerns Stärke sind seine Menschen. Nicht der Staat schafft Zukunft, sondern die Bürgerinnen und Bürger. Ihnen will die Staatsregierung die nötigen Freiräume mit dem Abbau von Bürokratie und unnötigen Vorschriften bieten. Staatsminister Dr. Florian Herrmann koordiniert als Leiter der Staatskanzlei die ressortübergreifenden Aufgaben des Bürokratieabbaus und setzt neue Impulse, damit Bayern bundesweit Vorreiter bei Deregulierung und Bürokratieabbau bleibt.

Seit dem Jahr 2003 wurden über 50 Prozent aller bayerischen Gesetze und Verordnungen gestrichen! Bayern ist heute eines der Länder mit den wenigsten Gesetzen. Das heißt: weniger Regelungen und eine spürbare Entlastung für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft. Wir meinen es ernst mit mehr Freiraum für aktiven Bürgersinn und Unternehmergeist.

Bayern verfolgt nach wie vor die Grundsätze der vom Ministerrat im Dezember 2013 beschlossenen und bundesweit einmaligen Paragrafenbremse für Gesetze und Rechtsverordnungen (PDF). Das heißt: Keine neue Vorschrift wird eingeführt, ohne eine bestehende dafür zu streichen. Nur das zwingend Erforderliche wird gesetzlich verankert. Ziel ist, die Zahl der Gesetze und Verordnungen zu verringern. Gleichzeitig achten wir darauf, die Vorgaben prägnant, leicht verständlich und transparent zu halten. Gesetze und Verordnungen unterliegen der Prüfung durch die Zentrale Normprüfstelle in der Staatskanzlei.

Die tagesaktuelle Anzahl der in Bayern geltenden Gesetze und Verordnungen finden Sie unter Externer Link: Mit einem Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite www.bayern.de www.gesetze-bayern.de

Zusätzlich hat die Staatsregierung den Praxis-Check eingeführt, mit dem sichergestellt werden soll, dass landesrechtliche Normen verständlich und gut anwendbar sind. Neue Vorschriften werden in geeigneten Fällen im Rahmen eines Planspiels mit Anwendern und Betroffenen auf Praktikabilität getestet (Externer Link: Mit einem Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite www.bayern.de Ziffer 2.3 Organisationsrichtlinien).

Die Staatsregierung hat Walter Nussel, MdL, im November 2023 erneut als Beauftragten für Bürokratieabbau­ der Bayerischen Staatsregierung ernannt. Er entwickelt als unabhängiger Berater im Austausch mit den Staatsministerien Vorschläge zum Abbau von Bürokratie und steht Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verbänden bei unnötiger Bürokratiebelastung vergleichbar einem Ombudsmann zur Verfügung.

Seit Juni 2022 berät und unterstützt zudem der neu gegründete Bayerische Normenkontrollrat die Staatsregierung u.a. in den Angelegenheiten der Deregulierung und des Normabbaus. Er soll auch Vorschläge zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung abgeben.

Die Staatsregierung hat eine Offensive zur Erleichterung von Brauchtums- und Vereinsfeiern durchgeführt. Zentraler Baustein ist der im Jahr 2022 aktualisierte Leitfaden für Vereinsfeiern, der aufgrund großer Nachfrage bereits in dritter Auflage vorliegt. Der Leitfaden beantwortet Fragen rund um die Veranstaltung von Vereinsfeiern und gibt in verständlicher Sprache einen Überblick über ihre richtige Organisation und sichere Durchführung. Die Arbeit der Ehrenamtlichen soll so spürbar erleichtert werden.

Sorgentelefon Ehrenamt: Mitarbeiterin nimmt den Telefonhörer ab. Im Hintergrund steht ein Computer.
Sorgentelefon Ehrenamt.

Ergänzend gibt es in der Bayerischen Staatskanzlei ein Sorgentelefon Ehrenamt. Unter der Telefonnummer 089/1222212 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de kann sich jeder ehrenamtlich Tätige direkt bei der Staatskanzlei melden, wenn er Probleme bei der Planung und Organisation von Vereins- und Traditionsfeiern hat.

Im Februar 2020 haben die Staatsregierung und die Wirtschaftsverbände gemeinsam den Pakt für Freiheit – Bayerischer Weg zu weniger Bürokratie beschlossen.

Der Pakt für Freiheit bündelt die vielfältigen Aktivitäten der Staatsregierung beim Bürokratieabbau im Bereich der Wirtschaft und leitet einen bundesweit einmaligen Paradigmenwechsel ein hin zu einer stärker partnerschaftlichen, kooperativen statt hoheitlichen Verwaltung. Rechtsetzung und Verwaltung sollen näher am Bürger, praxistauglicher und wirtschaftsfreundlicher werden.  Die Staatsregierung setzt damit ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrages um getreu dem bayerischen Leitspruch „Leben und leben lassen.“ Der Pakt für Freiheit soll sich gezielt auf die Entlastung besonders bürokratieempfindlicher und zugleich gesellschaftlich besonders wichtiger Gruppen fokussieren: kleine und mittelständische Unternehmen.

Mediathek: Dr. Florian Herrmann

Kontakt

Senden Sie Ihr Anliegen an Staatsminister Dr. Florian Herrmann direkt über das persönliche Kontaktformular des Staatsministers.

 

Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:
Staatsminister Dr. Florian Herrmann
Bayerische Staatskanzlei
Postfach 220011
80535 München